Rechtssichere, absenderbestätigte Kommunikation mit Gerichten und Behörden klingt oft kompliziert. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen möglichst verständlich und ohne unnötiges Fachchinesisch.
Rechtssichere Kommunikation bedeutet hier vor allem: Der Absender ist über sein elektronisches Postfach zuordenbar, die Nachricht wird über die vorgesehene Infrastruktur übertragen und der Versand ist nachvollziehbar. Das ist besonders wichtig bei Gerichten, Behörden und Fachverfahren.
Eine normale E-Mail ist zwar elektronisch, bestätigt den Absender aber nicht in der Weise, die Gerichte, Behörden oder Fachverfahren für bestimmte Vorgänge erwarten. EGVP-/OSCI-Kommunikation nutzt dafür besondere elektronische Postfächer und eine dafür vorgesehene Übermittlungsinfrastruktur.
Moderne elektronische Übermittlungswege ersetzen viele klassische Papierverfahren. Statt Faxbericht oder Einschreiben werden digitale Nachweise und sichere technische Verfahren verwendet.
Für die vorgesehenen elektronischen Kommunikationswege ja. Entscheidend ist, dass der jeweilige Empfänger dafür erreichbar ist und der Vorgang elektronisch abgewickelt werden darf.
Zum Beispiel Gerichten, Behörden und anderen Teilnehmern des sicheren elektronischen Rechtsverkehrs, sofern diese elektronisch erreichbar sind.
In vielen Fällen ja, sofern die Kanzlei über den passenden elektronischen Kommunikationsweg erreichbar ist.
Nein, Juppi Kommunikator ist keine normale E-Mail-Plattform für private Alltagskommunikation.
Ja. Juppi Kommunikator unterstützt sowohl Versand als auch Empfang elektronischer Nachrichten.
eBO, beA, beN und beBPo sind besondere elektronische Postfächer für unterschiedliche Teilnehmergruppen. EGVP bezeichnet die Kommunikationswelt für Gerichte, Behörden und weitere angeschlossene Teilnehmer. OSCI ist das technische Übermittlungsprotokoll im Hintergrund. SAFE ist das Adressbuch, über das Teilnehmer und Postfächer gefunden werden können.
Nein. Der elektronische Rechtsverkehr ist ein wichtiger Teilbereich, aber EGVP heißt nicht ohne Grund Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach. Es geht auch um Behördenkommunikation, Fachverfahren, Organisationen und viele berufliche Anwendungsfälle außerhalb klassischer Gerichtsverfahren.
SAFE ist vereinfacht gesagt das Adressbuch der elektronischen Gerichts- und Behördenkommunikation. Es kennt Teilnehmer und elektronische Postfächer und hilft dabei, den richtigen Empfänger zu finden.
Ja, sofern Sie einen passenden sicheren elektronischen Zugang benötigen.
Ja. Unternehmen können mit Behörden, Gerichten und anderen geeigneten Empfängern elektronisch kommunizieren.
Ja. Auch Vereine oder Organisationen können den elektronischen Kommunikationsweg nutzen.
Die Software ist grundsätzlich für professionelle Kommunikation ausgelegt. Versionen für die sog. besonderen Anwalts- und Notarpostfächer stehen kurzfristig zur Verfügung.
Nach dem Download wird die Software installiert und anschließend mit den benötigten Zugangsdaten eingerichtet.
Für sichere elektronische Kommunikation werden je nach Zugang Zertifikate oder vergleichbare Identitätsnachweise benötigt.
Nein. Die Software orientiert sich bewusst an klassischen Mailprogrammen.
Ein elektronisches Empfangsbekenntnis, kurz eEB, bestätigt den Erhalt eines elektronischen Dokuments.
Ja. Juppi Kommunikator unterstützt die Bearbeitung und Übermittlung elektronischer Empfangsbekenntnisse.
Das eEB wird elektronisch übermittelt und im Vorgang dokumentiert.
Die App zeigt Nachrichten im Posteingang. Je nach gewünschter Stärke der Sicherheitseinstellungen kann sie optional auch den Inhalt der Nachrichten anzeigen.
Die Juppi Cloud ermöglicht mobile Behördenkommunikation per Smartphone, Tablet und Webbrowser. Die PC-Anwendung bleibt die zentrale Verwaltungs- und Archivierungsplattform.
Nein. App und Cloud sind als Erweiterungspaket zu den PC-Softwarelösungen buchbar und nicht allein erhältlich.
Der Aufpreis für das App- und Cloud-Erweiterungspaket beträgt 9,99 € brutto pro Monat zusätzlich zur PC-Softwarelösung.
Ab dem Sommer wird die Cloud über ein Webinterface auch Postfachinhalte darstellen können. Dort steht dann ein ähnlicher Funktionsumfang wie in der PC-Anwendung zur Verfügung.
Die API ermöglicht Softwareherstellern die Anbindung ihrer Produkte an das OSCI-System – ohne selbst ein kompliziertes Protokoll einbauen zu müssen.
Die API unterstützt alle für den Nachrichtenaustausch erforderlichen Funktionen.
Ja. Jedem Reseller können praktisch beliebig viele Mandanten mit beliebig vielen Postfächern zugeordnet werden.
Das Nutzungsentgelt orientiert sich an den Lizenzpreisen der PC-Anwendung. Reseller mit einer großen Anzahl Mandanten erhalten Sonderkonditionen. Für die Einrichtung fällt ein kleines Entgelt an. Details auf Anfrage.
Ja. Die verwendeten Übermittlungswege arbeiten mit sicheren technischen Verfahren zur Absicherung der Kommunikation.
Die Daten werden lokal in der Anwendung verwaltet, sofern keine andere Lösung vereinbart wurde.
Windows SmartScreen kann bei neuen oder kleineren Anwendungen zunächst eine Warnung anzeigen. Das ist normal und bedeutet nicht, dass mit der Software etwas nicht stimmt.