Für Anwälte und Kanzleisoftware

Ihre Fachsoftware bleibt der Mittelpunkt

Wir wissen, dass Kanzleien fast immer mit spezialisierten Branchenlösungen arbeiten und ihre Kommunikation nicht aus der Fachsoftware herauslösen möchten. Genau deshalb kann Juppi direkt genutzt werden – oder als API-Kommunikationsschicht im Hintergrund Ihrer bestehenden Kanzleisoftware.

Der Unterschied zur E-Mail

Bei der Kommunikation über ein eBO wird der Absender rechtssicher bestätigt. Mit Juppi können Sie Nachrichten an Gerichte, Behörden aller Art, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und weitere zugelassene Empfänger senden und empfangen. Andere eBO-Postfächer und Unternehmen sind nicht allgemein adressierbar; diese Einschränkung beruht auf Vorgaben der zuständigen Behörden.

Typische Anforderungen

Wobei Juppi hilft

Juppi macht die besondere Kommunikation im EGVP-/OSCI-Umfeld nutzbar, ohne dass Anwender die technische Infrastruktur im Detail kennen müssen.

Typische Einsatzfälle

  • keine separate Kommunikationsgebühr pro Nachricht
  • Integration in Fachsoftware möglich
  • beA-nahe Kommunikation
  • Schriftsätze und Anlagen
  • Outlook- und Cloud-Anbindung

Passende Postfachwelt

beA / Kanzleisoftware / API

beAKanzleisoftwareAPI

Direkt nutzbar

Juppi lässt sich je nach Bedarf direkt über die Web-App nutzen, als Desktop-Anwendung einsetzen oder über Outlook und die API in bestehende Arbeitsabläufe einbinden.

Lösungen ansehen

Integrierbar

Für Softwareanbieter und größere Organisationen bietet die Juppi API einen Integrationsweg, ohne dass die komplette ERV-/OSCI-Anbindung selbst entwickelt werden muss.

API ansehen

Passt Juppi zu Ihrem Einsatzfall?

Wenn Sie regelmäßig Dokumente an Gerichte, Behörden, Anwälte, Notare, Versicherungen oder andere angeschlossene Teilnehmer senden müssen, lohnt sich ein Blick auf Juppi.