1. Postfach erzeugen oder importieren
Wählen Sie in Juppi „Postfach erzeugen“ oder „Postfach importieren“.
Mit Juppi können Sie ein neues eBO-Postfach erzeugen oder ein bestehendes Postfach importieren. Bei einer Neuanlage geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Juppi erzeugt anschließend das Postfach. Danach muss sich der Postfachinhaber authentifizieren. Nach erfolgreicher Authentifizierung wird das Postfach freigeschaltet und ist sofort nutzbar.
Die Absenderbestätigung bedeutet, dass die Identität des Absenders rechtssicher bestätigt ist. Ein eBO ist kein gewöhnliches E-Mail-Postfach für beliebige Empfänger.
In Juppi wählen Sie, ob Sie ein neues Postfach erzeugen oder ein bestehendes Postfach importieren möchten.
Wählen Sie in Juppi „Postfach erzeugen“ oder „Postfach importieren“.
Wenn Sie ein neues Postfach erzeugen, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Juppi erzeugt anschließend das Postfach.
Privatpersonen können sich mit dem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren. Das gilt auch für Einzelunternehmer, wenn der Inhaber selbst Postfachinhaber ist. Körperschaften müssen sich über einen Notar authentifizieren lassen. Wer keinen e-Ausweis nutzt, muss ebenfalls zum Notar.
Nach erfolgreicher Authentifizierung wird das Postfach freigeschaltet und ist sofort nutzbar. Bei der Authentifizierung über einen Notar hängt der Zeitpunkt davon ab, wann der Termin stattfindet.
Für den Import benötigen Sie das Zertifikat Ihres bisherigen Anbieters. Nach dem Import ist das Postfach sofort nutzbar. Ein Postfach des Mein Justizpostfachs (MJP) kann nicht importiert werden; MJP-Nutzer erhalten eine neue Postfach-ID.
Klären Sie bei einer Authentifizierung über einen Notar vorab, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Das ist insbesondere bei Unternehmen und Körperschaften wichtig, damit kein zweiter Termin nötig wird.
Mit Juppi können Sie alle Arten von Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr senden und empfangen. Wenn ein Gericht ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) anfordert, können Sie dieses mit Juppi abgeben.
Adressierbar sind Gerichte, Behörden aller Art, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und weitere zugelassene Empfänger. Andere eBO-Postfächer und Unternehmen sind nicht allgemein adressierbar. Diese Einschränkung beruht auf Vorgaben der zuständigen Behörden; Juppi hat darauf keinen Einfluss.
Juppi zeigt an, ob der Empfänger eine Nachricht abgerufen hat. Zusätzlich können Sie ein Protokoll zur Archivierung erzeugen. Alle empfangenen Dokumente lassen sich lokal speichern; in den Professional-Versionen ist auch die Ablage in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) möglich.
Offizielle Informationen der Justiz erläutern den rechtlichen Rahmen des eBO. Die Einrichtung über unser Angebot erfolgt in Juppi.
EGVP: Bürger und Organisationen ↗
Juppi ist für Windows und macOS verfügbar; der Funktionsumfang der Desktop-App ist auf beiden Systemen identisch. Die Webversion kann auf verschiedenen Rechnern genutzt werden und unterstützt zusätzlich mehrere Benutzer. Die Desktop-App kann mehrere Postfächer verwalten, bietet aber keine Benutzerverwaltung.
Juppi wurde von Anfang an mit besonderem Augenmerk auf Sicherheit entwickelt. Die Kommunikation ist mehrfach und Ende-zu-Ende-verschlüsselt; auch die Verbindung zur Juppi-Cloud ist verschlüsselt.
In unserer FAQ finden Sie Antworten zu Authentifizierung, Kosten, möglichen Empfängern, Postfachimport und den Juppi-Anwendungen.