eBO verständlich erklärt

Wie richte ich ein eBO-Postfach ein?

Mit Juppi können Sie ein neues eBO-Postfach erzeugen oder ein bestehendes Postfach importieren. Bei einer Neuanlage geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Juppi erzeugt anschließend das Postfach. Danach muss sich der Postfachinhaber authentifizieren. Nach erfolgreicher Authentifizierung wird das Postfach freigeschaltet und ist sofort nutzbar.

Ein eBO dient dem elektronischen Rechtsverkehr

Die Absenderbestätigung bedeutet, dass die Identität des Absenders rechtssicher bestätigt ist. Ein eBO ist kein gewöhnliches E-Mail-Postfach für beliebige Empfänger.

Schritt für Schritt mit Juppi

Ein eBO-Postfach einrichten

In Juppi wählen Sie, ob Sie ein neues Postfach erzeugen oder ein bestehendes Postfach importieren möchten.

1. Postfach erzeugen oder importieren

Wählen Sie in Juppi „Postfach erzeugen“ oder „Postfach importieren“.

2. Persönliche Daten eingeben

Wenn Sie ein neues Postfach erzeugen, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Juppi erzeugt anschließend das Postfach.

3. Identität authentifizieren

Privatpersonen können sich mit dem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren. Das gilt auch für Einzelunternehmer, wenn der Inhaber selbst Postfachinhaber ist. Körperschaften müssen sich über einen Notar authentifizieren lassen. Wer keinen e-Ausweis nutzt, muss ebenfalls zum Notar.

4. Postfach nutzen

Nach erfolgreicher Authentifizierung wird das Postfach freigeschaltet und ist sofort nutzbar. Bei der Authentifizierung über einen Notar hängt der Zeitpunkt davon ab, wann der Termin stattfindet.

Ein bestehendes Postfach importieren

Für den Import benötigen Sie das Zertifikat Ihres bisherigen Anbieters. Nach dem Import ist das Postfach sofort nutzbar. Ein Postfach des Mein Justizpostfachs (MJP) kann nicht importiert werden; MJP-Nutzer erhalten eine neue Postfach-ID.

Klären Sie bei einer Authentifizierung über einen Notar vorab, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Das ist insbesondere bei Unternehmen und Körperschaften wichtig, damit kein zweiter Termin nötig wird.

Nach der Einrichtung

Nachrichten senden und empfangen

Mit Juppi können Sie alle Arten von Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr senden und empfangen. Wenn ein Gericht ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) anfordert, können Sie dieses mit Juppi abgeben.

Adressierbar sind Gerichte, Behörden aller Art, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und weitere zugelassene Empfänger. Andere eBO-Postfächer und Unternehmen sind nicht allgemein adressierbar. Diese Einschränkung beruht auf Vorgaben der zuständigen Behörden; Juppi hat darauf keinen Einfluss.

Juppi zeigt an, ob der Empfänger eine Nachricht abgerufen hat. Zusätzlich können Sie ein Protokoll zur Archivierung erzeugen. Alle empfangenen Dokumente lassen sich lokal speichern; in den Professional-Versionen ist auch die Ablage in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) möglich.

Informationen zum eBO

Offizielle Informationen der Justiz erläutern den rechtlichen Rahmen des eBO. Die Einrichtung über unser Angebot erfolgt in Juppi.

EGVP: Bürger und Organisationen ↗

Schritt-für-Schritt-Anleitung der Justiz ↗

eBO-Informationen der Justiz Baden-Württemberg ↗

eBO mit Juppi

Für unterschiedliche Arbeitsweisen

Juppi ist für Windows und macOS verfügbar; der Funktionsumfang der Desktop-App ist auf beiden Systemen identisch. Die Webversion kann auf verschiedenen Rechnern genutzt werden und unterstützt zusätzlich mehrere Benutzer. Die Desktop-App kann mehrere Postfächer verwalten, bietet aber keine Benutzerverwaltung.

Juppi wurde von Anfang an mit besonderem Augenmerk auf Sicherheit entwickelt. Die Kommunikation ist mehrfach und Ende-zu-Ende-verschlüsselt; auch die Verbindung zur Juppi-Cloud ist verschlüsselt.

Weitere Fragen

Fragen zur Einrichtung und Nutzung?

In unserer FAQ finden Sie Antworten zu Authentifizierung, Kosten, möglichen Empfängern, Postfachimport und den Juppi-Anwendungen.